Exkommunizierte Eichsfelder gibt es in Massen
Verfasst: Freitag 6. Februar 2009, 18:12
Exkommunikation bei Wiederverheiratung katholischer Geschiedener und bei Kirchenaustritt
Immer mehr katholische Eichsfelder haben das Pech, dass ihre Ehe auseinanderläuft und eines Tages geschieden wird. Sind sie noch nicht zu alt, verlieben sie sich in der Regel neu und heiraten ein zweites Mal.
Die wissen zwar, dass die zweite Hochzeit in der Kirche nicht gestattet ist, aber was auf sie als wiederverheiratete Christen zukommt, merken sie erst später. Das gilt auch für solche, welche aus steuersparenden Gründen mal schnell aus der Kirche ausgetreten sind.
Den „kleinen“ Unterschied zwischen geschiedenen und wiederverheirateten Katholiken und den aus der Kirche ausgetretenen muss man sich also mal vor Augen führen.
Wiederverheiratung Geschiedener
Wer als katholisch verheirateter geschieden wird und wieder heiratet, begeht Ehebruch an seinem noch lebenden geschiedenen Ehepartner, eine schwere Sünde, eine Todsünde. Er darf nicht an der Kommunion teilnehmen und gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausführen.
Praktisch ist er exkommuniziert, wenn er auch weiterhin in die Kirche gehen soll und Kirchensteuern bezahlen soll.
Diese Sünde kann nur vergeben werden, wenn er sich verpflichtet, weiterhin nur noch in vollkommener sexueller Enthaltsamkeit zu leben. Er soll deshalb eine sogenannte Josefsehe eingehen, wie mir mal ein Pfarrer erzählte, als ich noch Mitglied der Kirche war.
Die Todsünde verursacht den Ausschluss aus dem Reiche Christi und den Ewigen Tod (Ewige Feuerqualen) in der Hölle, wenn sie nicht durch Reue und göttliche Vergebung wieder gut gemacht wird.
Die Lossprechung von dieser besonders schweren Sünde kann nur durch den Papst, den Ortsbischof oder durch einen von ihm dazu ermächtigten Priester erfolgen.
Weil weiter Kirchensteuer und Kirchgeld gezahlt wird, besteht aber ein Anspruch auf ein kirchliches Begräbnis.
Er bleibt also nur noch wegen dem kirchlichen Begräbnis Mitglied der Kirche. Weil die Todsünde aber weiter bis zum Tode fortbestanden hat, kommt er trotzdem nicht in das Reich Christi sondern erleidet den Ewigen Tod in der Hölle.
Kirchenaustritt:
Aus der Kirche kann ein gültig Getaufter nicht austreten. Die Taufe bleibt als unverlierbares, unauslöschliches Zeichen für immer bestehen.
Wegen der Verletzung der Grundpflicht eines Katholiken, immer die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren, wird der Kirchenaustritt aber als Abfall vom Glauben gewertet und stellt eine schwere Sünde dar, welche ebenfalls zur Exkommunikation führt.
Im Unterschied zur Exkommunikation bei der Wiederheirat Geschiedener hat er aber keinen Anspruch auf die „Ehre“ eines kirchlichen Begräbnisses. Wohl auch deshalb, weil die Kirche keinerlei finanzielle Einnahmen mehr durch den Ausgetretenen hat und deshalb „vergnatzt“ ist.
Was ist nun aber eine Josefsehe, welche durch die örtlichen Pfarrer den geschiedenen aber Wiederverheirateten zugemutet wird?
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie: http://de.wikipedia.org/wiki/Josephsehe
Eine Josefsehe (auch Engelehe, weiße Ehe, veraltet: Jungfernehe) ist eine Form der Ehe, in der die Partner insbesondere aus religiösen Gründen auf den geschlechtlichen Vollzug der Ehe verzichten. Namensgeber war Josef der Zimmermann, der nach kirchlicher Tradition und katholischer sowie orthodoxer Lehrauffassung eine jungfräuliche Ehe mit Maria geführt hat. Zwar ist im Neuen Testament in Matthäus 13,55-56 von Jesu Brüdern und Schwestern die Rede, dies konnte im damaligen Sprachgebrauch aber auch nahe Verwandte bezeichnen, weshalb die katholische und orthodoxe Kirche sowie manche evangelische Christen an der immerwährenden Jungfräulichkeit Marias festhalten und die Worte des Neuen Testaments (Matthäus 1,25): Er erkannte sie aber nicht, bis sie ihren Sohn gebar - so interpretieren, dass sie keine Aussage über einen tatsächlichen sexuellen Vollzug der Ehe nach der Geburt Jesu bedeuten. Andere verwerfen diese Auffassung und sehen sie als im Widerspruch mit dem Wortlaut der Bibel stehend an.
Die christliche Ikonografie unterstreicht die Ansicht der Josefsehe dadurch, dass Josef als Greis an der Seite einer jugendlichen Maria dargestellt wird, wodurch ein Vollzug der Ehe unwahrscheinlicher erscheint. Die Vorstellung eines greisen Josef hat jedoch keine Grundlage in der Heiligen Schrift, sondern basiert auf apokryphen Berichten und ist für die Begründung und Faktizität der jungfräulichen Ehe Josefs mit Maria nicht relevant.
Nach katholischem Kirchenrecht kommt eine Ehe nicht gültig zustande, wenn das gegenseitige Recht auf den ehelichen Akt ausgeschlossen wird. Beide Partner können jedoch auf Dauer oder zeitweise auf die Ausübung dieses Rechts verzichten, was der Josefsehe gleichkommt. Eine gültig geschlossene Ehe kann kirchlicherseits aufgelöst werden, solange diese noch nicht vollzogen wurde (vgl. Eherecht).
Die Rechtsauffassung, aus § 1353 BGB folge die Unzulässigkeit einer Abrede über dauernde Enthaltsamkeit in der Ehe, kann nicht als allgemein akzeptiert gelten.
Das berühmteste Beispiel in der deutschen Geschichte ist das heilig gesprochene Kaiserpaar Heinrich II. und Kunigunde, deren angebliche Josefsehe jedoch lediglich eine Legende ist. Weitere Josefsehen werden den Heiligen Pulcheria, Hedwig von Andechs und Katharina von Schweden zugeschrieben.
Immer mehr katholische Eichsfelder haben das Pech, dass ihre Ehe auseinanderläuft und eines Tages geschieden wird. Sind sie noch nicht zu alt, verlieben sie sich in der Regel neu und heiraten ein zweites Mal.
Die wissen zwar, dass die zweite Hochzeit in der Kirche nicht gestattet ist, aber was auf sie als wiederverheiratete Christen zukommt, merken sie erst später. Das gilt auch für solche, welche aus steuersparenden Gründen mal schnell aus der Kirche ausgetreten sind.
Den „kleinen“ Unterschied zwischen geschiedenen und wiederverheirateten Katholiken und den aus der Kirche ausgetretenen muss man sich also mal vor Augen führen.
Wiederverheiratung Geschiedener
Wer als katholisch verheirateter geschieden wird und wieder heiratet, begeht Ehebruch an seinem noch lebenden geschiedenen Ehepartner, eine schwere Sünde, eine Todsünde. Er darf nicht an der Kommunion teilnehmen und gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausführen.
Praktisch ist er exkommuniziert, wenn er auch weiterhin in die Kirche gehen soll und Kirchensteuern bezahlen soll.
Diese Sünde kann nur vergeben werden, wenn er sich verpflichtet, weiterhin nur noch in vollkommener sexueller Enthaltsamkeit zu leben. Er soll deshalb eine sogenannte Josefsehe eingehen, wie mir mal ein Pfarrer erzählte, als ich noch Mitglied der Kirche war.
Die Todsünde verursacht den Ausschluss aus dem Reiche Christi und den Ewigen Tod (Ewige Feuerqualen) in der Hölle, wenn sie nicht durch Reue und göttliche Vergebung wieder gut gemacht wird.
Die Lossprechung von dieser besonders schweren Sünde kann nur durch den Papst, den Ortsbischof oder durch einen von ihm dazu ermächtigten Priester erfolgen.
Weil weiter Kirchensteuer und Kirchgeld gezahlt wird, besteht aber ein Anspruch auf ein kirchliches Begräbnis.
Er bleibt also nur noch wegen dem kirchlichen Begräbnis Mitglied der Kirche. Weil die Todsünde aber weiter bis zum Tode fortbestanden hat, kommt er trotzdem nicht in das Reich Christi sondern erleidet den Ewigen Tod in der Hölle.
Kirchenaustritt:
Aus der Kirche kann ein gültig Getaufter nicht austreten. Die Taufe bleibt als unverlierbares, unauslöschliches Zeichen für immer bestehen.
Wegen der Verletzung der Grundpflicht eines Katholiken, immer die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren, wird der Kirchenaustritt aber als Abfall vom Glauben gewertet und stellt eine schwere Sünde dar, welche ebenfalls zur Exkommunikation führt.
Im Unterschied zur Exkommunikation bei der Wiederheirat Geschiedener hat er aber keinen Anspruch auf die „Ehre“ eines kirchlichen Begräbnisses. Wohl auch deshalb, weil die Kirche keinerlei finanzielle Einnahmen mehr durch den Ausgetretenen hat und deshalb „vergnatzt“ ist.
Was ist nun aber eine Josefsehe, welche durch die örtlichen Pfarrer den geschiedenen aber Wiederverheirateten zugemutet wird?
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie: http://de.wikipedia.org/wiki/Josephsehe
Eine Josefsehe (auch Engelehe, weiße Ehe, veraltet: Jungfernehe) ist eine Form der Ehe, in der die Partner insbesondere aus religiösen Gründen auf den geschlechtlichen Vollzug der Ehe verzichten. Namensgeber war Josef der Zimmermann, der nach kirchlicher Tradition und katholischer sowie orthodoxer Lehrauffassung eine jungfräuliche Ehe mit Maria geführt hat. Zwar ist im Neuen Testament in Matthäus 13,55-56 von Jesu Brüdern und Schwestern die Rede, dies konnte im damaligen Sprachgebrauch aber auch nahe Verwandte bezeichnen, weshalb die katholische und orthodoxe Kirche sowie manche evangelische Christen an der immerwährenden Jungfräulichkeit Marias festhalten und die Worte des Neuen Testaments (Matthäus 1,25): Er erkannte sie aber nicht, bis sie ihren Sohn gebar - so interpretieren, dass sie keine Aussage über einen tatsächlichen sexuellen Vollzug der Ehe nach der Geburt Jesu bedeuten. Andere verwerfen diese Auffassung und sehen sie als im Widerspruch mit dem Wortlaut der Bibel stehend an.
Die christliche Ikonografie unterstreicht die Ansicht der Josefsehe dadurch, dass Josef als Greis an der Seite einer jugendlichen Maria dargestellt wird, wodurch ein Vollzug der Ehe unwahrscheinlicher erscheint. Die Vorstellung eines greisen Josef hat jedoch keine Grundlage in der Heiligen Schrift, sondern basiert auf apokryphen Berichten und ist für die Begründung und Faktizität der jungfräulichen Ehe Josefs mit Maria nicht relevant.
Nach katholischem Kirchenrecht kommt eine Ehe nicht gültig zustande, wenn das gegenseitige Recht auf den ehelichen Akt ausgeschlossen wird. Beide Partner können jedoch auf Dauer oder zeitweise auf die Ausübung dieses Rechts verzichten, was der Josefsehe gleichkommt. Eine gültig geschlossene Ehe kann kirchlicherseits aufgelöst werden, solange diese noch nicht vollzogen wurde (vgl. Eherecht).
Die Rechtsauffassung, aus § 1353 BGB folge die Unzulässigkeit einer Abrede über dauernde Enthaltsamkeit in der Ehe, kann nicht als allgemein akzeptiert gelten.
Das berühmteste Beispiel in der deutschen Geschichte ist das heilig gesprochene Kaiserpaar Heinrich II. und Kunigunde, deren angebliche Josefsehe jedoch lediglich eine Legende ist. Weitere Josefsehen werden den Heiligen Pulcheria, Hedwig von Andechs und Katharina von Schweden zugeschrieben.